Das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte erweisen sich häufig als Hemmschuh, wobei zudem nur in den seltensten Fällen überhaupt völlige Klarheit besteht, was genau nach strenger Definition jeweils erlaubt bzw. verboten bleibt. Die Webarchivierung insgesamt steckt somit in vielfacher Hinsicht in einer Grauzone, die unter anderem vom Fehlen höchstrichterlicher Entscheidungen geprägt ist. Die meisten justiziablen Urheberrechtskonflikte enden in einem Vergleich, der jeweils, da stets auf den konkreten Einzelfall bezogen, kaum generalisierte Aussagen erlaubt.
Für den Webarchivar unerlässlich ist daher die Bereitschaft, stets die laufenden juristischen Debatten interessiert zu verfolgen.
Einführende Literaturhinweise:
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