Der Arbeitskreis versucht, auf die vielfältigen Fragen zur Archivierung von Webpräsenzen Antworten zu geben und gibt sowohl Wirtschaft als auch öffentlichen Stellen Handlungsempfehlungen. Die Problematik lässt sich daran verdeutlichen, dass bei Netzpublikationen relativ einfach Möglichkeiten zur inhaltlichen Veränderung gegeben sind, die ohne zusätzliche Hilfsmittel nur sehr schwer zu verhindern oder aufzudecken sind und somit keine Rückschlüsse auf das „Original“ zulassen. Die hinsichtlich der Archivierung aufgeworfenen Fragen gehen aber weit über diesen Bereich hinaus. Es stellt sich die Frage nach der Zukunft des Urkundsbeweises, mithin der Verkörperung von Willenserklärungen. Das bedeutet eine Umwälzung der bisherigen Praxis bei Verträgen. Angebot und Annahme konnten und waren auf Papier mit ausreichender Sicherheit (auch hier waren Fälschungen möglich) unveränderbar dokumentiert.
Weiterhin stellt die dynamische Entwicklung von Webinhalten (Youtube, Facebook, etc.) eine besondere Herausforderung für die Archivierung von Informationen und Dokumenten aus dem Web. Zu berücksichtigen sind dabei auch bestehende internationale Standards zur Webarchivierung.
In 2014 erarbeitete der Arbeitskreis Texte als Grundlage für eine eigene Webseite, um Interessenten den Einstieg in das Thema zu erleichtern. Dabei wurden die Themen Erfassung, Erschließung, Bereitstellung, Langzeitarchivierung, Urheberrecht, Metadaten, Software und Archive aufgearbeitet und bereitgestellt. Die Einrichtung einer eigenen Webseite „Webarchivierung“, die diese verschiedenen Aspekte zusammenfasst, ist in Vorbereitung.
Der Arbeitskreis versucht, auf die vielfältigen Fragen zur Archivierung von Webpräsenzen Antworten zu geben und gibt sowohl Wirtschaft als auch öffentlichen Stellen Handlungsempfehlungen. Die Problematik lässt sich daran verdeutlichen, dass bei Netzpublikationen relativ einfach Möglichkeiten zur inhaltlichen Veränderung gegeben sind, die ohne zusätzliche Hilfsmittel nur sehr schwer zu verhindern oder aufzudecken sind und somit keine Rückschlüsse auf das „Original“ zulassen. Die hinsichtlich der Archivierung aufgeworfenen Fragen gehen aber weit über diesen Bereich hinaus. Es stellt sich die Frage nach der Zukunft des Urkundsbeweises, mithin der Verkörperung von Willenserklärungen. Das bedeutet eine Umwälzung der bisherigen Praxis bei Verträgen. Angebot und Annahme konnten und waren auf Papier mit ausreichender Sicherheit (auch hier waren Fälschungen möglich) unveränderbar dokumentiert.
Weiterhin stellt die dynamische Entwicklung von Webinhalten (Youtube, Facebook, etc.) eine besondere Herausforderung für die Archivierung von Informationen und Dokumenten aus dem Web. Zu berücksichtigen sind dabei auch bestehende internationale Standards zur Webarchivierung.
Teilnehmer im Arbeitskreis
Im Arbeitskreis vertreten sind die Stiftungen der Parteien und Vertreter interessierter Unternehmen sowie die Deutsche Nationalbibliothek. Es geht im Kern darum ,Internet-Veröffentlichungen (Websites) wie „Dokumente“ für die Nachwelt zu erhalten. Daran knüpfen sich eine Reihe von Fragen: Wie kann sichergestellt werden, dass die digitalen Daten nicht verändert werden bzw. wie müssen sie verändert werden, um in Zukunft eine Abbildung wie bei der ersten Veröffentlichung zu ermöglichen; was gehört zu einer „Internet-Veröffentlichung“, nur die Inhalte der Website selbst oder auch der Link zu einer anderen Website und damit deren Inhalt. Die Mitarbeit im Arbeitskreis steht allen Interessierten offen.